Energiekosten in der Diskussion

„Alles wird teurer…“ – wie die SÜC informiert

Die Preise für Strom und Gas bewegen derzeit die Gemüter ebenso stark wie die für Heiz-
öl und Benzin. Wie gehen die Städtischen Werke Überlandwerke Coburg (SÜC) damit um? Wie informieren sie ihre Kunden über Preis-“Anpassungen“? Das wollten wir von dem Coburger Unternehmen wissen. Allzu freudig haben die SÜC nicht darüber Auskunft gegeben. Aber nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer Wilhelm Austen wurden unsere Fragen denn doch schriftlich beantwortet.
Was sagen unsere Leser/innen nun dazu? Schreiben Sie uns Ihre Meinung an „redaktion@hm-magazin.de“ oder rufen Sie uns an:
0 95 65 / 610–100. Wir lassen nachstehend Fragen und Antworten folgen.

?Zum Jahresanfang 2022 haben die SÜC Energie und H²O GmbH (SÜC) die Gas- und einen Teilbereich bei den Strompreisen erhöht. Haben Sie dies, wie es Ihre Verpflichtung ist, öffentlich bekannt gegeben?

SÜC: Die Preisanpassung für unsere Kunden vom November 2021 mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022 wurde für die Grundversorgungstarife im Amtsblatt Coburg (19. November 2021; Ausgabe 62) und auf unserer Homepage veröffentlicht. Bei allen Tarifen wurden unsere Kunden mit einem persönlichen Anschreiben über die neuen Preise informiert.

?In einem sogenannten „Preis- anpassungsbrief“ verweisen Sie die Kunden, die SÜC-Günstig-Gas beziehen oder mit Ihnen einen Gas-Normsondervertrag abgeschlossen haben, auf entsprechende Informationen im „Coburger Amtsblatt“ sowie auf die SÜC-Internet-Seiten. In welcher Ausgabe des Amtsblattes und in welchem Zeitraum auf Ihren Internet-Seiten ist dies geschehen?

SÜC: Der Hinweis in dem Preis- anpassungsschreiben gilt nur für die Fälle der Grundversorgung. Insofern ist der Hinweis irrtümlich in den übrigen Schreiben aufgenommen worden. Gesetzlich ist dies im Übrigen auch nicht gefordert. Zu beachten ist hier ferner, dass es sich um Alttarife handelt, die nicht mehr abgeschlossen werden können.

?Verbraucher berichten, dass die auf Ihren Internet-Seiten genannten Grundversorgungspreise für Strom und Gas mit den im Amtsblatt veröffentlichen Zahlen/Preisen nicht übereinstimmen. Die auf den Internetseiten genannten Preise sollen nämlich doppelt so hoch sein wie die im Amtsblatt genannten. Außerdem gibt es bei Gas keine verbrauchsabhängige Preisstaffelung mehr, sondern nur noch einen einzigen Arbeitspreis. Warum dies?

SÜC: Preisanpassungen veröffentlichen wir nun auf unserer Homepage und unterbreiten dem Kunden jeweils das gültige Preis-
angebot vor Abschluss. Da sich derzeit die Preise unserer Tarife und auch die der Grundversorgung ändern, können diese von der Veröffentlichung im Amtsblatt vom November abweichen.
Eine Preisstaffelung haben wir aktuell nur noch in der Gas-Grundversorgung und bei den „alten“ SÜC-Günstig-Gas Verträgen. Aus Gründen der Transparenz haben wir bei den Doppeltarifen Strom die Staffelung zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Die Reaktion unserer Kunden auf diese Maßnahme ist positiv.

?Die Energiepreise allgemein sind in den letzten Wochen enorm in die Höhe geklettert. Treffen Sie bereits Vorbereitungen für weitere Tarifanpassungen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wollen Sie die Öffentlichkeit darüber informieren?

SÜC: Die Preise für Energie sind zurzeit stark schwankend. Wir sind öfter als in der Vergangenheit gehalten, die Preise anzupassen. Diese Anpassungen werden wir den Kunden individuell mitteilen und bei Grundversorgungstarifen die Veröffentlichung im Internet veranlassen. In welchem Maß und wann genau diese Anpassungen erfolgen, können wir Ihnen aktuell noch nicht mitteilen

Die Fragen stellte Horst Mitzel

Anmerkung der Redaktion: Die Antworten erhielten wir von der SÜC am 04. April. Neun Tage später, am 13. April, informierte das Unternehmen seine Kunden über „Neue Strompreise zum 01. Juni 2022“. Einigen Haushalten war die Information allerdings schon am 12. April auf dem Postweg zugegangen.