Gastbeitrag MdB Andreas Schwarz

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar dieses Jahres befinden wir uns in einer Ausnahmesituation. Von Beginn an nutzte Russland auch Energie als Waffe. Über die stetige Drosselung von Gas-Lieferungen will Präsident Putin unsere Volkswirtschaft in die Knie zwingen und unser Einstehen für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung in Europa brechen. Seit mehr als einem halben Jahr hat sich deshalb die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa immer weiter verschärft, die Menschen in unserem Land spüren die Folgen des Krieges deutlich. In den letzten Wochen hat sich die Lage noch einmal zugespitzt. Mit den zuletzt bekanntgewordenen Sabotageakten auf Gaspipelines in der Ostsee ist eine neue Eskalationsstufe erreicht. Mit weiteren Gaslieferungen aus Russland kann nicht mehr gerechnet werden.

Nicht nur die Energiesituation, sondern auch die Störung der Lieferketten sorgen für steigende Energiekosten und Lebensmittelpreise. Sie belasten Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe. Eine hohe Inflation schadet allen. Sie ist nicht nur ein Verarmungsprogramm für Haushalte und Familien, sie verhindert auch wichtige Zukunftsinvestitionen.

Deshalb haben wir seit dem Frühjahr in der Koalition gemeinsam drei große Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Das erste und zweite Entlastungspaket umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet.
  • Einmaliger Heizkostenzuschuss: Beziehende von Wohngeld erhielten 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug 230 Euro.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Energiesteuer auf Kraftstoffe wurde für drei Monate vom 1. Juni bis zum 31. August 2022 gesenkt. Für Benzin reduzierte sich der Energiesteuersatz um 29,55 Cent/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent/Liter.
  • Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August 2022.

Rückwirkend zum 1. Januar 2022

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist um 200 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.
  • Der Grundfreibetrag ist um 363 Euro auf 10.347 Euro gestiegen.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie sind auf 38 Cent gestiegen.

Entlastungspaket 3 und 200-Milliarden-Abwehrschirm

Angesichts der anhaltend hohen Energie- und Lebensmittelpreise einigte sich die Ampelkoalition Anfang September auf ein drittes Entlastungspaket mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro.

Es war das bislang größte Paket dieser Art – größer, als die beiden vorangegangenen Pakete zusammen. Es sieht unter anderem eine Strompreisbremse, ein günstiges, bundesweit gültiges ÖPNV-Ticket und Einmalzahlungen für Rentnerinnen, Rentner und Studierende vor. Das Paket muss noch Bundestag und Bundesrat passieren, ist laut Finanzministerium aber mit der bisherigen Haushaltsplanung vereinbar. Die Schuldenbremse werde wie geplant im nächsten Jahr wieder greifen.

Zusätzlich plant die Regierung nach dem Aus der Gasumlage ein weiteres staatliches Hilfspaket, einen 200-Milliarden-Abwehrschirm, mit dem nun unter anderem eine Gaspreisbremse finanziert werden soll. Die Regierung will dazu den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds mit 200 Milliarden Euro Krediten ausstatten.

Folgende Maßnahmen sollen konkret aus dem Sondervermögen finanziert werden:

  • Gaspreisbremse
  • Strompreisbremse
  • Hilfen für Gasimporteure als Ersatz für die gekippte Gasumlage
  • weitere Hilfen für Unternehmen

Damit gelingt es uns, die größten Belastungen abzufedern. Wir stärken damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt, federn für die Bürgerinnen und Bürger die hohen Preissteigerungen ab und sorgen für finanzielle Entlastungen, von denen alle Haushalte profitieren werden.

Bei allen Hilfen darf man aber nicht vergessen, dass die Regierung nicht alles abwenden kann, was auf unser Land und die Bürgerinnen und Bürger zukommt. Das, was wir tun können, das tun wir. Wir können die Folgen der Krise nur abfedern. Trotz staatlicher Hilfen kommen wir nicht auf den Status wie vorher. Deutschland muss derzeit Energie zu Höchstpreisen kaufen. Die Gasspeicher sind fast gefüllt und bei einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren Ressourcen können wir gut durch den Winter kommen.

Deshalb ist hier jeder gefragt, einen persönlichen Beitrag zu leisten: Muss ich jeden Raum beheizen? Muss dieses Licht gerade brennen? Wo kann ich Wasser sparen? Muss ich für diesen Weg unbedingt das Auto nehmen?

Gemeinsam kommen wir durch diese Krise und Sie können sicher sein: Wir lassen niemanden allein!

Ihr Andreas Schwarz

* Andreas Schwarz (57) zog erstmals im Oktober 2013 über die Landesliste Bayern in den Deutschen Bundestag ein. Bis dahin war er seit 1996 Erster Bürgermeister der Gemeinde Strullendorf (Landkreis Bamberg).

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