Priester wegen Untreue vor Gericht in Lichtenfels

Geistlicher i. R. erhielt Haftstrafe auf Bewährung

Wegen Untreue ist ein katholischer Priester i. R. am Amtsgericht Lichtenfels verurteilt worden. Zehn Mal soll der bald 80-Jährige Kontobewegungen vorgenommen haben, die ihm so nicht zustanden. Von der Absicht einer persönlichen Bereicherung ging das Gericht nicht aus.

Zumeist bleiben die Zuschauerreihen im Saal 14 des Amtsgerichts leer. Nicht so jetzt, als das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Matthias Huber den Raum betrat. Was besprochen werden sollte, stieß auf Interesse von Zuschauern, die den Pfarreien Banz und Altenbanz nahestehen.

In dieser soll ein verantwortlicher Geistlicher 2019 – ohne Absprache mit weiteren Entscheidern wie Kirchenvorständen – von verschiedenen Kirchen- oder Kirchenstiftungskonten unterschiedliche Beträge abgehoben oder diese zugunsten anderer Kirchenkonten und Anschaffungen transferiert haben.

Die Konten, von denen die Rede war, waren unter anderem ein Spendenkonto, ein Konto für die Anschaffung von Wachskerzen, das Konto für die Krippe, für die Einnahmen aus Orgelkonzerten oder für Messstipendien.

Staatsanwältin Melanie Edler sprach von einer Untreue schweren Ausmaßes, und tatsächlich belief sich die Gesamtsumme der transferierten Gelder auf 185.841,10 Euro. Der Angeklagte, der zumeist still vor sich hinblickte, wirkte gefasst. Er ließ sich von Verteidiger Maximilian Glabasnia vertreten.

Als Richter Huber dessen Mandanten darauf ansprach, ob dieser sich zu den Vorwürfen äußern werde, ergriff Glabasnia für ihn das Wort und regte an, ein Rechtsgespräch zu führen. Was nun folgte, war, dass er, das Gericht und die Staatsanwältin in einem separaten Raum das Gespräch zum Fortgang des Verfahrens führten. Doch als Glabasnia und Edler nach 15 Minuten wieder den Gerichtssaal betraten, taten sie es ohne Huber und die Schöffen. Nun sollte die Verhandlung weitere 43 Minuten unterbrochen bleiben. Dann informierte Huber die Anwesenden zum Ergebnis der Beratung und setzte somit auch den Angeklagten dazu ins Bild, was dieser zu tun habe, um nicht zu einer Bewährungsstrafe oberhalb von einem Jahr und neun Monaten verurteilt zu werden: ein Geständnis, das „über ein Formalgeständnis hinausgeht“.

Gleichzeitig sprach Richter Huber an, dass die Untergrenze bei einem Jahr und drei Monaten Haft zur Bewährung liegen wird. Tatsächlich führte beim Geständnis hauptsächlich Glabasnia das Wort. Er schilderte seinen Mandanten als einen Mann, der besagte Pfarreien aus hochverschuldetem Zustand übernommen und in solventere Zustände überführt habe. Dazu habe er mitunter auch die eigenen Mittel aufgewendet.

Doch auch wenn Glabasnia betonte, dass sein Mandat, der 40 Jahre lang im Landkreis Lichtenfels in seelsorgerischem Dienst gestanden hat, sich nicht selbst bereichert habe und „Konten auflöste, um die Gelder zum Teil für karitative Zwecke“ zu verwenden, vermochte dies nicht am Vorwurf des Kontenmissbrauchs zu rütteln. Besagte Einlassungen genügten dem Gericht, um die sieben zu diesem Prozess angereisten Zeugen zu entlassen. Ihre Aussagen wurden nicht mehr als vonnöten betrachtet.

Auch Staatsanwältin Edler fand in ihrem Plädoyer einen milden Blick für den Angeklagten. Sie hielt ihm zugute, dass er „einen Großteil der Gelder für kirchliche Zwecke und nicht für sich selbst verwendet“ habe. Jedoch sah sie den Straftatbestand der Untreue schon darum unstrittig als erfüllt an, da es „für die Tatbestandsverwirklichung keine Rolle spielt, wofür das Geld verwendet wird“. Edler plädierte darauf, den Rahmen, den Huber dem Angeklagten in Aussicht gestellt hatte, mit einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung auch auszuschöpfen.

Naturgemäß fiel die Forderung des Verteidigers niedriger aus. Er verwies darauf, dass der gegen seinen Mandanten erhobene Vorwurf nicht darauf laute, „dass er sich bedient hätte, sondern darauf, dass er erforderliche Förmlichkeiten nicht eingehalten“ habe. Überdies brachte er an, dass „man sich fragen müsse, ob die Pfarreien heute so gesund dastehen würden, wenn er (Mandant) sich nicht so für sie eingesetzt hätte“. Das Urteil fiel nach kurzer Beratungsdauer und klang wie ein Kompromiss aus beiden Forderungen: ein Jahr und sechs Monate Haft zur Bewährung wegen Untreue in zehn Fällen.

Auch Matthias Huber hob in seiner Urteilsbegründung hervor, dass das Tun des Geistlichen auch darum „strafrechtlich als Untreue zu bewerten“ ist, weil dieser bei all den Kontenbewegungen „Firmenvermögen und Privatvermögen vermischt“ habe. „Was der Angeklagte danach mit den Mittel gemacht hat, spielt keine Rolle“, so Huber weiter, noch bemerkend, dass die Umschichtung der Gelder am Kirchenvorstand vorbei geschah, was „vielleicht nicht bewilligt worden wäre“.

Drei Jahre wird die Bewährungszeit des bis dato völlig unbescholtenen Verurteilten dauern. 17.900 Euro hat er als Auflage an die Kirchenstiftung zu zahlen. Pfarrer Markus Grosser, ein Nachfolger des Verurteilten, saß im Zuschauerraum. Der Presse gegenüber gab er nach Urteilsverkündung an, das Thema noch nicht gänzlich durchdrungen zu haben und die Konten sichten zu müssen. Vor allem aber meinte er, dass durch die Transaktionen des Verurteilten „viel Geld für die Katz‘ ausgegeben worden“ sei, während unter anderem dringliche Baumaßnahmen anstünden.