Heizen – Abgaben – Verbote – Fördermittel
Die Freien Wähler Bad Rodachs beschäftigen sich mit der Frage nach der richtigen Heizungsanlage. Deshalb haben sie sich für die Durchführung einiger Seminare entschlossen, um den Bürgerinnen und Bürgern Informationen von kompetenter Seite zu vermitteln. Zum Auftakt der Seminarreihe im „Elsicher Dorfhaus“ kamen 35 Interessenten (Foto), denen Vorsitzender Stefan Wölfert seinen Willkommensgruß entbot.
Ausschlaggebend für die hohe Teilnehmerzahl war sicherlich das bevorstehende Heizungsverbot von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Dieses besagt (zumindest in der Ursprungsvariante), dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die Verunsicherung der Bürger ist groß. Alexander Bächer, Dipl. Ing. (FH) der Physikalischen Technik und freiberuflicher Energieberater sowie für Förderprogramme von KfW* und BAfA** zugelassener Sach-verständiger hält Vorträge für das Bildungswerk BKB*** derzeit in ganz Bayern und versucht „Licht ins Dunkel“ zu bringen.
BKB-Vorsitzender Klaus Förster berichtet, dass dieses Seminar, eines der derzeit am meisten in Bayern gebuchten Seminare sei. Wen wundert es? Viele Hauseigentümer stehen momentan vor der Frage, wann ist ein Heizungstausch sinnvoll und welche Heizung oder welcher Energieträger ist die richtige Zukunftslösung für mich? Um in dieser Situation eine gute Entscheidung treffen zu können, die auch langfristig und wirtschaftlich tragbar ist, sind viele Informationen notwendig. Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und die unterschiedlichen Förderprogramme.
Alexander Bächer erläutert die verschiedenen Heizungssysteme mit Schwerpunkt auf die erwarteten Zukunftstechnologien und erklärt deren Eignung vor allem auch für Bestandsgebäude. Zahlreiche Berechnungsbeispiele verschiedener Energieträger und deren Amortisationsdauern lassen die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Maßnahmen-Kombination erkennen. Sein Fazit: „Die richtige Heizungsanlage gibt es nicht! Es hängt jeweils von der individuellen Situation ab, die fachkundig analysiert werden muss.
Aufgrund der Fülle an Informationen sollen nachfolgend nur einige Kernaussagen aufgeführt werden:
- Das Gesetz gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden bis längstens 2045. Kaputte Heizungen dürfen repariert werden.
- Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, soll eine Übergangsfrist von drei Jahren den Austausch erleichtern. Das Gesetz bedeutet ein Ende auf Raten für Öl- und Gasheizungen und der schrittweise Umstieg auf regenerative Energien.
- Langfristig wird die Wärmepumpe als die Zukunftsheizung gesehen (60 Prozent im Jahr 2050), daneben Fernwärme (25 Prozent) und Biomasse (10 Prozent).
- Eine Wärmepumpe wird, je nach Variante, nur mit etwa 1/3 Antriebsstrom betrieben (-> zukünftig aus erneuerbaren Energien, beispielsweise durch eine eigene Photovoltaik- Auf-Dach-Anlage). Aus dem Antriebsstrom wird also die 3 bis 4-fache Wärmemenge generiert. Der Stromeinsatz wird dabei unabhängig von der Herkunft derzeit schon zu 100 Prozent als regenerativ gewertet.
- Bis zu 85 Prozent der Bestandgebäude können auch für den Einsatz / zumindest Teileinsatz von Wärmepumpen ertüchtigt werden (erforderlich sind mindestens 65 Prozent). Also nicht nur Neubauten mit Fußbodenheizung, wie meist vermutet, eignen sich für den Einsatz einer Wärmepumpe. Wärmepumpen im Bestand in Kombination mit einem Öl-/oder Gas-Spitzenlast-Kessel und-/oder Photovoltaik können wirtschaftlich sein. Eine Ergänzung könnte noch ein Stromspeicher sein. Die geforderten mindestens 65 Prozent muss die Wärmepumpe nur technisch liefern können.
- Die sogenannte „Hybridheizung“ (=kombinierte Heizung) könnte vorübergehend zum Königsweg für viele Hauseigentümer werden. Die Wärmepumpe erzeugt 65 Prozent des Wärmebedarfes. In den Monaten April bis Oktober ausschließlich und in den restlichen Monaten nur den Grundbedarf, solange sie noch wirtschaftlich arbeitet. Zur Abdeckung der Spitzenlast in den Wintermonaten kommt die zweite Energiequelle Öl oder Gas hinzu und es werden so die fehlenden 35 Prozent erzeugt. Durch ein Steuergerät, wird der richtige Energieträger zu jedem Zeitpunkt ausgewählt.
- Es wäre also eine gute Möglichkeit, aus der bestehenden Öl- oder Gasheizung zunächst eine Hybridheizung zu machen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude bspw. besser gedämmt wird, könnte dann die Wärmepumpe gegebenenfalls alleine ausreichen.
- Die Investitionskosten für die Wärmepumpe sollten mittelfristig im Rahmen bleiben. Es gibt eine Förderung (bis zu 40 Prozent des Kaufpreises der Wärmepumpe) bei der Umstellung. Die Produktion von Wärmepumpen hat in Deutschland stark angezogen. Es ist davon auszugehen, dass in zwei Jahren ein Überangebot an Wärmepumpen entsteht und die Preise wieder sinken. Viele Monteure werden erst jetzt in Wärmepumpen geschult. Derzeit sind noch viele Heizungsbauer über Monate ausgebucht. Die Personalengpässe im Handwerk dürften sich ebenfalls legen, da der Wohnungsneubau eingebrochen ist und es dadurch wieder Kapazitäten entstehen.
Ausblick: Im zweiten Halbjahr ist ein weiteres Seminar geplant, welches die Einsatzmöglichkeit der Wärmepumpe, vor allem in Bestandsgebäuden, noch weiter beleuchten wird.
Bernd Werner
*KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau (Förderbank)
**BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
***BKB – Bildungswerk für Kommunalpolitik in Bayern, das Seminare zu allgemein, aber auch zu aktuellen politischen relevanten Themen anbietet.