Je zwei Windkraftanlagen in Weitramsdorf und Ahorn? 

Bürgermeister Hans Steinfelder informiert

Die Gemeinden Weitramsdorf und Ahorn sowie die Stadt Seẞlach stehen „im Austausch“ zu einem möglichen interkommunalen Windparkprojekt. Das bestätigt Bürgermeister Hans Steinfelder (Weitramsdorf), nachdem sein Seßlacher Kollege Maximilian Neeb bereits in mehreren Bürgerversammlungen jeweils kurz dazu Stellung genommen hat. Nachstehend die Stellungnahme des Weitramsdorfer Bürgermeisters Hans Steinfelder:

„In der Sitzung des Regionalen Planungsausschusses Ofr. West vom 7. November 2024 wurde der Entwurf zur Änderung des Regionalplanes Oberfranken West Teilkapitel B V 2.5.2 „Windenergie“ beschlossen. Mit der Ausweisung neuer Potenzialflächen für Windenergie soll das Flächenziel von 1,8 Prozent aus dem Wind-an-Land-Gesetz und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes umgesetzt werden.

Voraussichtlich im Februar 2025 soll das Beteiligungsverfahren eingeleitet werden, so dass im Sommer 2025 der Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Regionalplanes erfolgen kann.

Im Zuge einer Potenzialanalyse des zuständigen Windkümmerers für Oberfranken Dipl. Wirt. Ing. (FH) Hubert Treml- Franz wurde auf dem Gemeindegebiet von Weitramsdorf die Potenzialfläche „Mönchswald“ am Röderberg als die geeignetste ausgewählt und unter Einbeziehung der Nachbarkommunen Ahorn und der Stadt Seẞlach an die Regierung Oberfranken weitergeleitet.

Das geplante Vorranggebiet für Windenergie,,Mönchswald“ umfasst eine Fläche von 220, 6 ha und erstreckt sich auf das Gemeindegebiet von Weitramsdorf und Ahorn, sowie auf Seẞlacher Flur. Die Mindestabstände zu Neundorf und Krumbach betragen 1.000 Meter.

Derzeit stehen die drei betroffenen Kommunen im Austausch zu einem möglichen interkommunalen Windparkprojekt, bei dem je zwei Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet von Weitramsdorf und Ahorn entstehen könnten. Für Bürger- und Kommunalbeteiligung soll optional eine Windkraftanlage reserviert werden. Gemäß Paragraph 6 EEG (Erneuerbare Energie-Gesetz) sollen die betroffenen Kommunen im Umkreis von 2,5 km zu den Standorten mit 0,2 Cent/kWh beteiligt werden. Der im Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung gebilligte Gesetzesentwurf sieht weitere 0,1 Cent/kWh für eine direkte Bürgerbeteiligung an den Stromerlösen vor. Somit könnte pro Windrad bei einer Jahresstrommenge von 15.000 MWh ca. 45.000 Euro pro Jahr an Kommunen und Bürger in Form von vergünstigten Stromtarifen oder Direktzahlungen verteilt werden. Die von einem Windrad erzeugte Strommenge reicht zur Versorgung von ca. 4.000 Haushalten aus. Der Platzbedarf am Boden beträgt für ein modernes Windrad ca. 3.500 Quadratmeter für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung.

Die Grundstückseigentümer erhalten dauerhafte Pachteinnahmen aus den Stromerlösen. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung unserer Gemeinde und auch den Nachbarkommunen bereits zu einem frühen Zeitpunkt an der Öffentlichkeitsbeteiligung teilnimmt. Zusätzlich müssen die Bürgerinnen und Bürger von den Erträgen einer solchen Einrichtung profitieren. Eine potenzielle Option bestünde darin, das Gesamtprojekt in Zusammenarbeit mit einem professionellen Projektentwickler zu realisieren, um sämtliche Synergien für das Bürgerwindrad optimal auszuschöpfen. Derzeit sind die Karten des Regionalplans Oberfranken West jedoch noch nicht veröffentlicht.“